Haftungserklärung Corona Hütte Buchau

Rechtsverbindliche Durchführungs- und Haftungserklärung für den Hüttenaufenthalt in Buchau
Diese Erklärung dringlich komplett lesen so rechtzeitig an Helmut Kolm zurücksenden, dass dieser die Aufenthaltsgenehmigung vor Aufenthaltsantritt erteilen kann; nur mit dieser ist der Aufenthalt erlaubt!
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Der Verein kann den Hüttenaufenthalt ausschließlich nur gegen Vorlage dieser Erklärung vor Aufenthaltsbeginn
zusammen mit dem Aufenthaltsantrag gewähren.
Zutritt ohne gültige Vorlage dieser Erklärung mit anschließender Aufenthaltsgenehmigung ist absolut untersagt
und hat rechtliche Schritte zur Folge!
Zutritt ohne gültige Vorlage dieser Erklärung mit anschließender Aufenthaltsgenehmigung ist absolut untersagt
und hat rechtliche Schritte zur Folge!
Nachdem unsere Hütten ja nur in Selbstversorgung genutzt werden, ist kein Vereinsorgan vor Ort, um die
Einhaltung der Schutzmaßnahmen sicher stellen zu können. Daher muss der Vereinsvorstand zur Umsetzung der Aufenthaltsmaßnahmen einen Verantwortlichen für den jeweiligen Aufenthalt durch Delegation verpflichten.
Einhaltung der Schutzmaßnahmen sicher stellen zu können. Daher muss der Vereinsvorstand zur Umsetzung der Aufenthaltsmaßnahmen einen Verantwortlichen für den jeweiligen Aufenthalt durch Delegation verpflichten.
1. Delegation und Haftungsübernahme:
Der Aufenthalt wird nur gewährt, wenn das anmeldende volljährige Vereinsmitglied die nachstehenden
Bestimmungen per Delegation und die Haftung uneingeschränkt und ohne Einrede jeglicher Art per
rechtsverbindlicher Unterschrift übernimmt.
Der Aufenthalt wird nur gewährt, wenn das anmeldende volljährige Vereinsmitglied die nachstehenden
Bestimmungen per Delegation und die Haftung uneingeschränkt und ohne Einrede jeglicher Art per
rechtsverbindlicher Unterschrift übernimmt.
2. Umgangs-und Hygiene-Vorschriften:
Der Aufenthalt ist ausschließlich nur auf der Anmeldung aufgeführten Personen, wenn sie mit den Auflagen
uneingeschränkt einverstanden sind, erlaubt. Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske und die Einhaltung
des Mindestabstandes von 1,5 - 2 m wird als Verantwortung gegenüber den anderen Personen erwartet und
empfohlen. Der Hüttenaufenthalt ist strikt verboten für Personen die vor Aufenthaltsbeginn Anzeichen
einer Erkrankung oder einen positiven Antigen-, Schnelltest oder PCR-Test durchgeführt haben oder Kontakt
zu Covid-19 - Fällen hatten und nicht vorschriftsmäßig Infektionsfrei erklärt sind. Gleiches gilt für
Personen die aus möglichen Gebieten anreisen, welche zu Hotspot´s erklärt wurden, entsprechend den
jeweils gültigen Vorschriften.
uneingeschränkt einverstanden sind, erlaubt. Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske und die Einhaltung
des Mindestabstandes von 1,5 - 2 m wird als Verantwortung gegenüber den anderen Personen erwartet und
empfohlen. Der Hüttenaufenthalt ist strikt verboten für Personen die vor Aufenthaltsbeginn Anzeichen
einer Erkrankung oder einen positiven Antigen-, Schnelltest oder PCR-Test durchgeführt haben oder Kontakt
zu Covid-19 - Fällen hatten und nicht vorschriftsmäßig Infektionsfrei erklärt sind. Gleiches gilt für
Personen die aus möglichen Gebieten anreisen, welche zu Hotspot´s erklärt wurden, entsprechend den
jeweils gültigen Vorschriften.
· Für den vorschriftsmäßigen Umgang der Kinder sind die anwesenden Erwachsenen verantwortlich!
· Sämtliche Räume der Hütte müssen beständig gründlich durch- und quergelüftet werden !
· Verpflichtung ist es, sämtliche Räume, Geschirr, Türklinken, gemeinschaftliche Kontaktflächen gründlich
zu reinigen.
zu reinigen.
· Toiletten(sitz) und Dusch(e)wannen sind nach jeder Benutzung mit bereitgestellten Mittel zu desinfizieren.
· Den Geschirrspüler nur mit Programmen ab 60° Celsius betreiben.
· Eigene Geschirrspül-/Lappen(schwämme) und Abtrockentücher sind mitzubringen.
· Eigene Geschirrspül-/Lappen(schwämme) und Abtrockentücher sind mitzubringen.
· Nach dem Hüttenaufenthalt müssen ausnahmslos diese Gegenstände mitgenommen werden; persönlichen Sachen
dürfen keinesfalls auf der Hütte zurückgelassen werden! Vor Verlassen ist dies sorgfältig zu kontrollieren.
dürfen keinesfalls auf der Hütte zurückgelassen werden! Vor Verlassen ist dies sorgfältig zu kontrollieren.
3. Meldungsverpflichtung:
Sollte eine Person während des Aufenthalts Anzeichen einer Erkrankung bekommen, so hat diese Person und
Kontaktpersonen sich unverzüglich zu isolieren, und den Aufenthalt sofort zu beenden.
Ebenfalls den Aufenthalt sofort beenden muss, wer sich nicht an die Vorschriften oben zu Absatz 2. hält!
Kontaktpersonen sich unverzüglich zu isolieren, und den Aufenthalt sofort zu beenden.
Ebenfalls den Aufenthalt sofort beenden muss, wer sich nicht an die Vorschriften oben zu Absatz 2. hält!
- Zwingend und unverzüglich müssen die vorgenannten Ereignisse der Buchungsstelle oder dem Vorstand
gemeldet werden!
Dies ist eine gesetzliche und strafrechtliche Vorschrift.
gemeldet werden!
Dies ist eine gesetzliche und strafrechtliche Vorschrift.
4. Haftungserklärung:
Mit der Zustimmung erklärt der hier die Delegation und die im gesetzlichen Rahmen damit verbundene Haftung
Mit der Zustimmung erklärt der hier die Delegation und die im gesetzlichen Rahmen damit verbundene Haftung
uneingeschränkt übernommen zu haben für folgende Sachverhalte:
- Sämtlichen Teilnehmern diese Vereinbarung und alle Vorschriften unter 2. und 3. insgesamt bekannt gemacht
und diese darauf verpflichtet zu haben.
und diese darauf verpflichtet zu haben.
Teilnehmer welche mit den Auflagen nicht einverstanden sind, müssen der Buchungsstelle gemeldet werden und ist
damit der Aufenthalt strikt untersagt; der widerrechtliche Aufenthalt wird geahndet!
damit der Aufenthalt strikt untersagt; der widerrechtliche Aufenthalt wird geahndet!
- Für die Durchführung und Einhaltung sämtlicher Vorschriften unter 2. und 3. durch alle Teilnehmer
verantwortlich zu sorgen.
verantwortlich zu sorgen.
- Den Verein/Vereinsvorstand mit Einverständnis ausnahmslos aller Teilnehmer von jeglicher Haftung im
Rahmen dieser Vereinbarung zu entbinden.
Rahmen dieser Vereinbarung zu entbinden.
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