Onlinebuchung Arzbachhütte

Aufenthaltsordnung für die Arzbachhütte
Liebe Anmelder, wir stellen die Informationen über das, was Sie zu Ihrem Aufenthalt unbedingt wissen
müssen und die Aufenthaltsbedingungen vor die Anmeldung, weil manche bislang die Hinweise nicht gelesen hatten
und dann nicht in die Hütte kamen, Ihnen nicht bewusst war, dass man mit der Anmeldung auch haftende
Verantwortung übernimmt und bei Missachtung der Aufenthaltsordnung der Vereinsvorstand ein Hüttenverbot erlässt.
Die anmeldende Person für die Buchung muss zwingend Vereinsmitglied sein, Nichtmitglieder ohne ein
Vereinsmitglied dürfen keine Buchung tätigen und sich nicht alleine in der Hütte aufenthalten !!
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müssen und die Aufenthaltsbedingungen vor die Anmeldung, weil manche bislang die Hinweise nicht gelesen hatten
und dann nicht in die Hütte kamen, Ihnen nicht bewusst war, dass man mit der Anmeldung auch haftende
Verantwortung übernimmt und bei Missachtung der Aufenthaltsordnung der Vereinsvorstand ein Hüttenverbot erlässt.
Die anmeldende Person für die Buchung muss zwingend Vereinsmitglied sein, Nichtmitglieder ohne ein
Vereinsmitglied dürfen keine Buchung tätigen und sich nicht alleine in der Hütte aufenthalten !!
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Die Arzbachhütte hat keine Bewirtschaftung durch einen Hauswart.
Weil also nicht immer jemand zur Verfügung steht, bitte bei einem Problemchen immer erst auf die
Tafeln im Flur „Gut zu Wissen“ für eine eventuelle Selbsthilfe schauen. Daher ist ja auch der
Übernachtungspreis entsprechend billig. In der Hütte steht kein Trinkwasser zur Verfügung
– solches muss selber mitgebracht werden, ebenso Toilettenpapier.
Tafeln im Flur „Gut zu Wissen“ für eine eventuelle Selbsthilfe schauen. Daher ist ja auch der
Übernachtungspreis entsprechend billig. In der Hütte steht kein Trinkwasser zur Verfügung
– solches muss selber mitgebracht werden, ebenso Toilettenpapier.
Die Nutzung der Hütte hat somit besondere Erfordernisse, welche jedem Bergfreund ein Selbstverständnis
sind – für nicht damit Vertraute ist die folgende verbindliche Ordnung als Hinweis verfasst,
um allen Benutzern die Freude an der Hütte und am Zusammenleben im Geiste eines bergkameradschaftlichen
Gemeinsinnes zu sichern – den Ärger zu ersparen. In diesem Sinne verstehen Sie bitte auch die
Hinweisschilder in der Hütte!
sind – für nicht damit Vertraute ist die folgende verbindliche Ordnung als Hinweis verfasst,
um allen Benutzern die Freude an der Hütte und am Zusammenleben im Geiste eines bergkameradschaftlichen
Gemeinsinnes zu sichern – den Ärger zu ersparen. In diesem Sinne verstehen Sie bitte auch die
Hinweisschilder in der Hütte!
Bedenken Sie auch, dass der sorgsame, umweltbewusste Umgang in dieser Berglandschaft zu deren
Erhaltung als Erholungsgebiet oberstes Gebot ist!
Erhaltung als Erholungsgebiet oberstes Gebot ist!
- Den Hüttenschlüssel erhält man bei der Fam. Kaltenhauser, Längentalstraße 6 (nähe Kirche in Arzbach).
aus hygienischen Gründen auch zwingend benutzt werden, auch private Schlafsäcke sind verboten.
Verantwortlich dafür ist das Mitglied,das die Buchung einreicht. Über Beschwerden dahingehend
werden auch Hüttenverbote ausgesprochen!!
Damit Sie dort bei der Ankunft jemanden antreffen, ist eine telefonische Anmeldung (08042-503 498) notwendig,
am Besten mind. 1 Tag vor Anreise.
Bettwäsche muss von den buchenden Mitgliedern u. Gästen privat mitgebracht undaus hygienischen Gründen auch zwingend benutzt werden, auch private Schlafsäcke sind verboten.
Verantwortlich dafür ist das Mitglied,das die Buchung einreicht. Über Beschwerden dahingehend
werden auch Hüttenverbote ausgesprochen!!
- Die Rückgabe der Schlüssel bei Aufenthaltsende muss ebenfalls dort erfolgen. Wenn der Schlüssel an länger
verbleibende Hüttenbesucher übergeben wird, muss dies der Fam. Kaltenhauser gemeldet werden.
- Haustiere dürfen nicht mitgenommen werden, dies ist ausdrücklich untersagt!
- Fahrzeuge dürfen nur auf dem öffentlichen, kostenpflichtigen Parkplatz ca. 50 m vor der Schranke abgestellt
werden.
werden.
Auch bei offener Schranke darf die Fahrstraße keinesfalls zur Auffahrt benutzt werden!
Bei Zuwiderhandlung droht eine Anzeige! Da dies zudem nachteilige Auswirkungen auf den Verein
verursacht, hat es auch ein Hüttenverbot zur Folge und wurde auch bei jeder Zuwiderhandlung
konsequent ausgesprochen!
verursacht, hat es auch ein Hüttenverbot zur Folge und wurde auch bei jeder Zuwiderhandlung
konsequent ausgesprochen!
- Anfragen bei Fam. Kaltenhauser, Gäste o. Gepäck zur Hütte zu befördern sind grundsätzlich
zu unterlassen!
zu unterlassen!
- Es besteht kein Anrecht 1 Gruppe die Arzbachhütte für sich alleine zu buchen. Eine 2 Gruppe
darf sich, sofern es die Belegungszahlen erlauben, nach Absprache der Gruppen dazubuchen,
darf sich, sofern es die Belegungszahlen erlauben, nach Absprache der Gruppen dazubuchen,
auch im Interesse des Vereins!
Bitte vergewissern Sie sich bei Ankunft gleich über den ordnungsgemässen Zustand der Hütte.
Melden Sie umgehend Mängel an den Hüttenwart (0171 800 6332) o. Vorstände (0176 457 03 702 o. 08141-70130),
dies bewahrt Sie vor Haftungsrückgriffen, vor allem aber auch Sie selbst vor Schäden oder Ärger!
- Auch sonstige besondere Vorkommnisse bitte auf jeden Fall melden!
Bei Ankunft schließen Sie bitte zuerst die Außentüre zum Keller auf. Mit dem Strom-Hauptschalter
im Kellervorraum schalten Sie zuerst die zentrale Stromversorgung der Hütte ein (die Rundumleuchte
spricht an, solange bis die Haustüre von innen aufgesperrt ist - mit Schlüssel u. Riegel).
Schreiben Sie bitte in die dort aufliegende Aufenthaltsliste das Aufenthaltsdatum, Namen, Personenanzahl
sowie den Zählerstand auf und kontrollieren die Endaufschreibung Ihres Vorgängers!
Die Hütte kann somit bezogen werden.
im Kellervorraum schalten Sie zuerst die zentrale Stromversorgung der Hütte ein (die Rundumleuchte
spricht an, solange bis die Haustüre von innen aufgesperrt ist - mit Schlüssel u. Riegel).
Schreiben Sie bitte in die dort aufliegende Aufenthaltsliste das Aufenthaltsdatum, Namen, Personenanzahl
sowie den Zählerstand auf und kontrollieren die Endaufschreibung Ihres Vorgängers!
Die Hütte kann somit bezogen werden.
Am Ende Ihres Aufenthaltes schließen Sie wieder die Fensterläden, lassen die Kühlschranktüren geöffnet,
verriegeln und sperren die Eingangstüre von innen mit dem Schlüssel (2x) und Riegel ab.
Danach gehen Sie über den Keller zum Stromzähler und tragen in die Aufenthaltsliste den Zählerstand
in die Spalte „Geht“ ein. Notieren Sie sich bitte den aus beiden Ablesungen errechneten Stromverbrauch
und melden diesen umgehend der Buchungsstelle. Gleichzeitig verschiedene Hüttenbenutzer sprechen sich
über das zu zahlende Entgeld ab.
verriegeln und sperren die Eingangstüre von innen mit dem Schlüssel (2x) und Riegel ab.
Danach gehen Sie über den Keller zum Stromzähler und tragen in die Aufenthaltsliste den Zählerstand
in die Spalte „Geht“ ein. Notieren Sie sich bitte den aus beiden Ablesungen errechneten Stromverbrauch
und melden diesen umgehend der Buchungsstelle. Gleichzeitig verschiedene Hüttenbenutzer sprechen sich
über das zu zahlende Entgeld ab.
Spricht neben dem Stromzähler beim Verlassen der Hütte eine Rundumleuchte an, Voraussetzung ist,
dass die Eingangstüre von innen 2x abgesperrt und verriegelt wurde und/oder leuchtet außen, an der
Kellertüre noch eine Kontroll-Lampe, wurde der Strom-Hauptschalter vergessen auszuschalten.
dass die Eingangstüre von innen 2x abgesperrt und verriegelt wurde und/oder leuchtet außen, an der
Kellertüre noch eine Kontroll-Lampe, wurde der Strom-Hauptschalter vergessen auszuschalten.
Jeder Nutzer haftet für Schäden – insbesondere auch für Folgen aus nicht abgesperrten Türen, Fensterläden
und Stromverbrauch der wegen nicht ausgeschaltetem Strom - Hauptschalter entstanden ist und deswegen
Stromgeräte nicht ausgeschaltet waren und dadurch ein Brand entstanden ist.
und Stromverbrauch der wegen nicht ausgeschaltetem Strom - Hauptschalter entstanden ist und deswegen
Stromgeräte nicht ausgeschaltet waren und dadurch ein Brand entstanden ist.
- Bitte gehen Sie sorgsam mit dem Inventar in der Hütte um. Halten Sie auch Ihre Kinder und Gäste dazu an,
dafür haften Sie auch.
dafür haften Sie auch.
Der Verein hat keine ersatzweise Haftpflichtversicherung, sodass Sie alleine das Haftungsrisiko tragen.
Daher sollte jeder Hüttenbenutzer eine Deckungsvorsorge durch eine private Haftpflichtversicherung haben.
Bei der Benutzung von Werkzeugen (z.B. Holzhacken) ist jeder für die Überprüfung deren sicheren Zustandes
selbst verantwortlich! Nach dem Gebrauch ist der Benutzer ebenso verantwortlich, für den sicheren,
ordnungsgemässen Zustand der Geräte zu sorgen!
selbst verantwortlich! Nach dem Gebrauch ist der Benutzer ebenso verantwortlich, für den sicheren,
ordnungsgemässen Zustand der Geräte zu sorgen!
- In der Hütte besteht ein striktes Rauchverbot! - Lagerfeuer sind grundsätzlich untersagt.
- Die Räumlichkeiten müssen von allen Benutzern selbst sauber gehalten werden.
Zum Aufenthaltsende muss aufgeräumt und eine Endreinigung durchgeführt werden!
- Beim Verlassen der Hütte sind Sie verpflichtet sich zu vergewissern, dass in den Öfen das Feuer
aus ist, kein brennendes/glimmende Feuer/Glut (z.B. Kerzen) vorhanden sind, der Strom abgeschaltet,
der Zählerstand notiert und der Buchungsstelle gemeldet wird.
aus ist, kein brennendes/glimmende Feuer/Glut (z.B. Kerzen) vorhanden sind, der Strom abgeschaltet,
der Zählerstand notiert und der Buchungsstelle gemeldet wird.
- Die Grube steht nur für die Asche zur Verfügung - kein Plastik, Papier oder Essensreste darin entsorgen!
Restmüll (Bioabfall, Papier, Dosen, Flaschen, Plastik oder gergleichen) – muss wieder mitgenommen werden!
Die Sektionsleitung Arzbach
Die Sektionsleitung Arzbach
Sollte trotz korrekter Eingabe der Wortprüfung das "Senden" nicht funktionieren, bitte überprüfen ob die Pflichtfelder richtig und vollständig ausgefüllt sind (auf Fehler im Formular wird man rot hingewiesen)!